Der Fiskus hilft beim Kampf gegen Rückenschmerzen
|
78306 |
Wer sind seit 2010 die großzügigsten Präventionsförderer im Land?
Die Finanzämter!
Arbeitgeber können gesundheitsfördernde Aktivitäten ihrer Mitarbeiter finanziell unterstützen. Sie dürfen bis zu 500 € pro Arbeitnehmer und Jahr steuerlich geltend machen.
Der Verein für Lohnsteuerhilfe (VLH) erinnert daran, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten jeweils bis zu
44 € im Monat in Form eines Gutscheins für
Sach- oder Dienstleistungen steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden dürfen.
Das kann ein Gutschein für Physiotherapie und / oder Heilpraktiker- Leistungen sein. (Massagetherapie, Wärmetherapie, Wirbelsäulengymnastik, Krankengymnastik, Rückenschule, usw.)