Der Fiskus hilft beim Kampf gegen Rückenschmerzen
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Wer sind seit 2010 die großzügigsten Präventionsförderer im Land?
Die Finanzämter!
Arbeitgeber können gesundheitsfördernde Aktivitäten ihrer Mitarbeiter finanziell unterstützen. Sie dürfen bis zu 600 € pro Arbeitnehmer und Jahr steuerlich geltend machen.
Der Verein für Lohnsteuerhilfe (VLH) erinnert daran, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten jeweils bis zu
50 € im Monat in Form eines Gutscheins
für Sach- oder Dienstleistungen steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden dürfen.
Das kann ein Gutschein für Physiotherapie und / oder Heilpraktiker- Leistungen sein. (Massagetherapie, Wärmetherapie, Wirbelsäulengymnastik, Krankengymnastik, Rückenschule, usw.)
Heilpraktikerin
Physiotherapeutin
Staatl. geprüfte Masseurin
Schillerstraße 4
75447 Sternenfels
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Beratung und Behandlung
Telefon / AB 07045 - 90444
Nur der AB 07045 - 90445
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