Der Fiskus hilft beim Kampf gegen Rückenschmerzen

 

 

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Wer sind  seit 2010 die großzügigsten Präventionsförderer im Land?

Die Finanzämter!

Arbeitgeber können gesundheitsfördernde Aktivitäten ihrer Mitarbeiter finanziell unterstützen. Sie dürfen bis zu 600 € pro Arbeitnehmer und Jahr steuerlich geltend machen.


Der Verein für Lohnsteuerhilfe (VLH) erinnert daran, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten jeweils bis zu 50 € im Monat in Form eines Gutscheins

für Sach- oder Dienstleistungen steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden dürfen. 

 

Das kann ein Gutschein für Physiotherapie und / oder Heilpraktiker- Leistungen sein. (Massagetherapie, Wärmetherapie, Wirbelsäulengymnastik, Krankengymnastik, Rückenschule, usw.)

 

 

 

 

    Physiotherapeutin

  Heilpraktikerin

      Staatl. geprüfte Masseurin

                            

                       Schillerstraße 4

                    75447 Sternenfels

 

      Terminvereinbarung für

    Beratung und Behandlung

 

Telefon / AB  07045 - 90444

Direkt zum AB  07045 - 90445

 

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